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Sprechstunden:
Donnerstags
von 11:00 bis 15:00 Uhr
Bahnhofstr. 25
15806 Zossen
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Initiative ALG II
Selbsthilfe e.V.
wird unterstützt von : |
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Mittelbrandenburgische
Sparkasse in Potsdam |
BÜCHER
Leseprobe auf der Seite Service
Detlef Oesterreich
Hartz 4 - ganz unten angekommen
Hauptantrag
- Arbeitslosengeld II -
richtig ausfüllen
Klapptext des Buches:
- auf welche Leistungen Anspruch besteht
- wie Vermögen verwertet wird
- wie ein Eigenheim angerechnet wird
- wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört
- befristeter Zuschlag (seit dem 01.01.2011 ersatzlos gestrichen)
- Mitwirkungspflicht
- Anlagen zum Hauptantrag
u. v. m.
Books on Demand
ISBN
Anlagen zum Hauptantrag
Paperback, 148 Seiten
Euro 12,00 inkl. MwSt.
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Leseprobe auf der Seite Service
Detlef Oesterreich
Der Bescheiderklärer ALG II
Bewilligungsbescheid richtig lesen und nachrechnen
Books on Demand
ISBN
Paperback ca. 116 Seiten
Euro 8,50 inkl. MwSt.
Autorenhomepage:
Detlef Oesterreich Ratgeber Arbeitslosen-
geld II / Sozialhilfe
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Unsere Hilfe für Sie:
Initiative Alg II Selbsthilfe e.V. aus 15806 Zossen/ Teltow-Fläming bietet Hilfe bezüglich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, usw. Wir bieten Hilfe bei der Antragstellung ALG II, Prüfung der aktuellen ALG II Bewilligungsbescheide, Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten, Hilfe bei Widersprüchen, bei Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Ämtern und Hilfestellung bei sozialen und rechtlichen Problemen, die mit ALG II in Zusammenhang stehen. Initiative ALG II Selbsthilfe e.V. hilft Ihnen bei der Antragstellung ALG II. Wenn Sie es wünschen, berechnen wir Ihnen auch Ihre zu erwartenden ALG II Leistungen. Eine Rechtsberatung kann nicht durch Initiative Alg II Selbsthilfe erteilt werden. Mehrere Juristen (Fachgebiet Sozialrecht) stehen uns mit Rat und Tat zur Seite. Je mehr Personen der Initiative Alg II Selbsthilfe e.V. beitreten, um so überzeugender kann im Interesse aller ALG II Betroffenen gehandelt werden. Die Initiative ALG II Selbsthilfe braucht jede Unterstützung, um sich unabhängig für die Rechte von ALG II Betroffenen einsetzen zu können.
Grundregeln für den Umgang mit ArGen, Jobcentern und Co
1. Wenn mit einer Behörde etwas zu klären ist, sollte die Kommunikation in der Regel nicht über das Telefon geführt werden.
Es wird nämlich sehr schwierig werden, die für Sie zuständige Person sprechen zu können. Sollten Sie dennoch den für Sie richtigen Behördenmitarbeiter erreichen, wird es für ihn sehr schwierig sein, explizit aus dem Stand auf Ihr Problem einzugehen und es womöglich zu lösen. Die bessere Lösung ist das persönliche Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.
2. Ist ein Termin vereinbart, legen Sie sich ein Konzept zurecht, wie Sie sich Ihrem Sachbearbeiter erklären möchten. Notieren Sie Stichpunkte zu dem Problem, welches Sie vortragen möchten. Lassen Sie die Lösung Ihres Anliegens nicht aus den Augen und argumentieren Sie höflich, aber bestimmt und sachlich, damit das Gespräch nicht aus dem Ruder läuft. Es ist zu empfehlen, einen Beistand mit zum Gespräch zu nehmen.
Keiner muss alleine zur Arge. Viele Vereine oder Initiativen bieten diesen Service an.
3. Möglicherweise kann man nicht alles vor Ort klären, weil Unterlagen fehlen. Reichen sie diese dann umgehend ein. Sollten Sie aber das Problem mit Ihrem Sachbearbeiter gelöst haben, bitten Sie ihn um eine schriftliche Bestätigung. Das gilt besonders für ablehnende Entscheidungen.
4. Lassen Sie sich in einem Gespräch zu nichts drängen und bleiben Sie immer ruhig. Unterschreiben Sie keine Dokumente unter Druck vor Ort. Lesen Sie zu Hause alles in Ruhe durch und senden sie dann die Dokumente unterschrieben an die Behörde zurück.
Sollten Sie mit dem Inhalt eines Schriftstückes nicht zufrieden sein, so sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter darüber.
Denken Sie auch daran, dass Mitarbeiter der Argen, Jobcenter und Co auch unter Druck stehen, was aber nicht bedeuten soll, dass man Sie als Leistungsempfänger wie einen Bittsteller behandelt.

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Google:
ALG II
Eckregelsatz Hartz IV Bündnisplattform
Mindestens 500 Euro
statt 364 Euro
Mindestens 10 Euro brutto
die Stunde, lohnsteuerfrei!
Unterstützen Sie bitte als Einzelperson oder Organisation dieses Bündnis mit ihrer Unterschrift.
www.500-euro-eckregelsatz.de
Die gesetzliche Schonfrist von 14 Tage entfällt zum 01.01.2012.
Das heißt: Das Sozialleistungen wie ALG I, ALG II, Grundsicherung, Renten und Sozialgeld sind auf dem Konto nicht mehr geschützt.
Es gibt keine Möglichkeit mehr zum Vollstreckungsgericht zu gehen, um durch Beschluss eine Freigabe des Kontos zu erreichen.
Neu ist auch, dass Selbständige ein P-Konto einrichten können.
Der Freibetrag beträgt z.Zt. für eine Person 1028,89 Euro, plus 387,22 Euro bei Unterhaltspflicht für die erste Person, plus 215,73 Euro ab der zweiten bis fünften Person.
Aus einem Gemeinschaftskonto kann keine Umwandlung in ein P-Konto erfolgen, erst muss dieses Konto getrennt werden.
Wir raten DRINGEND für Schuldner ein P-Konto zu nutzen.
› INFORMATIONEN ‹ 
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A - G |
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ALG II-Verordnung
Fassung 18.12.2008
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ALG II - Kürzung wegen
Klinkaufenthalt? |
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Arbeitslosengeld und Rente |
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Bewerbungskosten |
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Bundessozialgericht:
Hartz IV
Empfänger haben keinen Anspruch auf
Kabelfernsehen
(B 4 AS 48/08 R) |
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BSG:
Hartz IV Empfänger müssen
in teuren Städten nicht nicht
mit kleinerer Wohnung Vorlieb
nehmen
(B 4 AS30/08 R) |
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Beiträge zur betrieblichen
Altersversorgung nicht bei ALG II anrechenbar
(L 3 AS 118/07)
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz |
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Bundessozialgericht :
hält abgesenkte Hartz IV
Leistungen für Kinder unter
14 Jahre für verfassungswidrig
(B 14/11b AS 9/07 R,
B 14 AS 5/08 R) |
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Bundesministeruim
für Familie,Senioren,
Frauen und Jugend |
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BAB
Berufsausbildungsbeihilfe |
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Das neue BAföG |
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Die Regelsätze :
Text von Herrn Z. |
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Datenschutz ALG II |
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EAO:
Erreichbarkeitsanordnung |
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Eingliederungsvereinbarung |
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Grundsicherung für
Arbeitssuchende von A - Z
Erklärungen in Stichworten
von Johannes Steffen -
Arbeitnehmerkammer Bremen |
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GEZ Befreiung
Achtung ! Ein Monat vor Ablauf des gültigen Bewilligungs- Bescheides muss ein vorsorglicher Antrag auf
Befreiung gestellt werden.
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Geschäftsanweisung Nr. 41 vom 21.11.2008 der Bundes-
agentur für Arbeit :
Änderung des Wohngeld-
gesetzes zum 01.01.2009 |
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Gründungszuschuss für
Existenzgründer wird auf
Elterngeld angerechnet
(S 30 EG 1/09 ER) |
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Gerichte müssen über
Prozesskostenhilfeanträge
beschleunigt entscheiden
(19 C 08.3012) |
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Gesetz zur Sicherung von und
Stabilität in Deutschland
(PDF-Datei) |
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H - M |
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Handlungsempfehlung Teltow-Fläming vom 14.06.2010
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Hartz IV, Hartz III, Hartz II,
Hartz I, Wege aus der Armut ?
(
Bundesgesetzblatt Teil 1,
Seite 2954
) |
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Hartz IV :
Keine Leistungskürzung bei
Verweigerung von 4,50 € Jobs |
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Hartz IV :
Hauptantrag richtig
ausfüllen |
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Kontopfändungsschutz |
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Kinderarmut-durch-Hartz IV
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Kürzung des Arbeitslosen-
geld II in Wohngemein-
schaften durch die ArGe / Jobcenter |
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Kostenlose Urteile |
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Landessozialgericht NRW:
Hartz IV Empfänger müssen
Wohnungsbesichtigungen
nicht dulden
(Az.: LSG NRW
L 7 B 284/07 AS ER)
Quelle:
www.my-sozialberatung.de |
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Mitwirkungspflicht |
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- ias4you -
Mietkostenrechner
2011,
ab Excel 2007
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N - S |
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Ortsabwesenheit |
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Rechner Mietkosten 2010 (ias4you) |
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Rechner Bundesministerium
für Familie Senioren, Frauen
und Jugend |
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Rechner BAB |
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Rechner BAföG |
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Schwerbehinderung |
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Sanktionen gegen "Hartz IV"
Empfänger ist bei unklarer
Belehrung rechtswidrig
(S 6 AS 2026/06) |
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Sozialgerichtsbarkeit
Bundesrepublik Deutschland |
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Sozialleistungen.info |
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T - Z |
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Urteile §§ |
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Vom Onkel geliehenes Geld
wird nicht auf Hartz IV
Leistungen angerechnet
(L 7 AS 62/08) |
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Verfassung Land Brandenburg |
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WDB Fachinformation der BA |
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Zahlung von Arbeits-
losengeld II darf nicht wegen
möglicher Ansprüche auf
Kinderzuschalg eingestellt
werden |
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