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Tacheles Pressemitteilung (11.05.2012)
Hartz-IV-Unterkunftskosten in NRW auf dem Prüfstand – schnelles Handeln ist gefragt
Die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten der rund 800.000 Bezieher von Hartz IV in Nordrhein-Westfahlen wird am 16. Mai vor dem Bundessozialgericht (BSG) verhandelt. Auf Weisung des NRW-Sozialministeriums wurden diese seit 2010 begrenzt. Das Bundessozialgericht prüft kommende Woche den Vorgang und wird die Verwaltungspraxis in NRW mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtswidrig erklären. Hartz IV-Beziehende, deren Mieten seit 2010 gekürzt wurden, sollten noch vor der BSG-Entscheidung am 16. Mail einen Überprüfungsantrag stellen. Nur wer den Antrag vor der BSG-Entscheidung einreicht, erhält bei einem positiven Urteil rückwirkend Geld. In allen anderen Fällen müssen die Jobcenter erst ab der BSG-Entscheidung höhere Unterkunftsleistungen berücksichtigen. Zur Sicherung von Ansprüchen ist schnelles Handeln jetzt nötig.
Bei der Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) sind die Unterkunftskosten nur in „angemessener“ Höhe von den Jobcentern zu übernehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbe-griff ist von den örtlichen Jobcentern durch Richtlinien zu zu konkretisieren. Die Jobcenter in NRW orientieren sich dabei an Richtlinien des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Das BSG hat bislang entschieden, dass für die Feststellung der angemessenen Wohnungsgröße für Harz IV-Beziehende die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumbindungsgesetz heranzuziehen seien.
Für NRW hat das BSG im Jahr 2009 festgestellt, das für eine Person von 45 m² auszugehen ist. Die landesrechtlichen Bestimmungen wurden in NRW zum 1.1.2010 von 45 auf 50 m² angehoben. Seitdem haben verschiedenste nordrhein-westfälische Sozialgerichte entschieden, dass von den um 5 m² erhöhten Wohnungsgrößen auszugehen sei. Dieser Auffassung schloss sich auch eine Kammer des Landessozialgerichts in einer Entscheidung am 16.05.2011 an. Das zuständige Landesministerium (MAGS) empfahl den Kommunen und Kreisen jedoch, wegen zu erwartender Mehrkosten bis zur endgültigen BSG-Entscheidung an der Wohnungsgröße von 45 m² festzuhalten. Diese 5 m²-Differenz bedeuten für betroffene Harz IV-Haushalte, die seit 2010 zur Kostensenkung aufgefordert wurden, ca. 25 EUR weniger für die Grundmiete und ca. 12,50 EUR weniger für Betriebs- und Heizkosten. Da inzwischen viele Haushalte in NRW von Unterkunftskürzungen betroffen sind, kommt da eine Menge Geld zusammen.
Am 16. Mai wird das BSG mit hoher Wahrscheinlichkeit dieser Praxis der verordneten Wohnraumbegrenzung einen Riegel vorschieben und die Angemessenheit auf die aktuellen Richtlinien zur Wohnraumförderung festschreiben.
„Allerdings ist im Hartz IV-Gesetz für den Fall einer richtungsweisenden BSG-Entscheidung eine Besonderheit vorgesehen“ erläutert Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V. „Nach einem höchstgerichtlichen Richterspruch bekommen betroffene Hartz IV-Bezieher rückwirkend keine Leistungen erstattet. Das ist nur der Fall, wenn sie vor der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt haben.“ Im Klartext bedeutet das, bis zur BSG-Entscheidung am 16. Mai muss gegen aktuelle Bescheide ein Überprüfungsantrag eingelegt werden, nur so sind rückwirkend Ansprüche zu sichern.
Das Stellen eines Überprüfungsantrags ist daher folgenden Leistungsbeziehern aus NRW zu empfehlen:
• Personen, die in einer Wohnung leben, die das Jobcenter als unangemessen ansieht und deren Mietkosten nach 2010 auf die „angemessenen Kosten“ reduziert wurden,
• Leistungsbeziehenden, denen wegen einer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze von ca. 30 EUR Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Kautionen und Genos-senschaftsanteile durch das Jobcenter versagt wurden.
Wenn noch vor dem Tag der Verkündung der BSG-Entscheidung, ein Überprüfungsantrag eingelegt wird, müssen Jobcenter vorenthaltene Leistungen für Unterkunftskosten rückwirkend bis max. zum Januar 2011 erstatten. Wurden deswegen Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten oder die Zahlung von Kaution oder Genossenschaftsanteilen abgelehnt, müssen auch diese Beträge rückwirkend erbracht werden.
Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) müssen vor der BSG-Entscheidung keine Überprüfungsanträge stellen, um nachträglich ihre Ansprüche geltend zu machen.
Medien, Beratungsstellen und Sozialeinrichtungen werden gebeten, Hartz IV-Bezieher in NRW auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Betroffene, deren Leistung für die Unterkunft aufgrund der vermutlich rechtswidrigen Weisung des Ministeriums (MAGS) gekürzt wurde, müssen unverzüglich gegen Bewilligungsbescheide Widerspruch einlegen und entsprechende Überprüfungsanträge.
Ein Musterüberprüfungsantrag kann hier heruntergeladen werden: http://www.harald-thome.de/media/files/überprüfungsantrag-KdU-NRW-11-5-12.pdf
Quelle, weitere Informationen und Originaltext: tacheles-sozialhile.de
Hartz IV: Jobcenter muss nicht immer für Nebenkostennachzahlung aufkommen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden grundsätzlich nur bei aktueller Hilfebedürftigkeit bewilligt.
Quelle und Originaltext: Kostenlose Urteile
Hartz IV: Widerspruch bei Mietkaution-Anrechnung (27.04.2012)
Musterwiderspruch an das Jobcenter und Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden Hartz IV Bezug
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Gericht: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig (25.04.2012)
Einen ersten Durchbruch konnten Kläger vor dem Sozialgericht Berlin erreichen. Die Richter urteilten, dass der derzeit bemessene Hartz IV Regelsatz gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. In dem heute veröffentlichten Urteil bescheinigten die Richter den Regelleistungen eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist nunmehr geebnet, da die 55. Kammer ein Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln aussetzt und das Verfassungsgericht zur Prüfung anruft. Dieses soll abschließend entscheiden, ob die Hartz IV Regelsätze gegen das Grundgesetz verstoßen. (AZ: 55 AS 9238/12). Geklagt hatte eine dreiköpfige Familien, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Kein Betreuungsgeld bei Hartz IV: Kinder ein Resultat von Fehlanreizen? (25.04.2012)
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den sich in der Koalition abzeichnenden Kompromiss beim Betreuungsgeld als unerhörte Diskriminierung von Eltern mit Hartz IV-Bezügen. Es zeige sich wiederum, dass Ausgaben in den Bereichen Kinder und Soziales für den Mittelstand nur dann möglich sind, wenn als Nebeneffekt Hartz IV-Bezieher als fehlgeleitete Menschen mit falschen Anreizen stigmatisiert werden. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sollen Hartz-IV-Bezieher nicht vom Betreuungsgeld profitieren. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll ihnen die neue Leistung zwar ausgezahlt aber anschließend in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Eine entsprechende Regel soll in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. Praktisch bedeutet das, dass Arme beim Betreuungsgeld leer ausgehen.
Quelle und Originaltext: Erwerbslosen Forum
Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV (24.04.2012) Mit Hartz IV wurde auch das Instrument der „Eingliederungsvereinbarungen“ eingeführt. Grundlage dieser Regelung ist der § 2 sowie der § 15 des SGB II. Es lohnt sich diese beiden Paragraphen einmal genauer anzusehen: Im Paragraph 2 steht "Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen" Während der Paragraph 15 davon spricht dass "Die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren soll". Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Pressemitteilung Erwerbslosenforum (11.04.2012)
Anstieg der Hartz IV-Sanktionen ist Ausdruck der Hilfs- und Konzeptlosigkeit der Jobcenter.
Bonn –Im vergangenen Jahr wurden so viele Strafen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt wie nie zuvor. Laut "Bild-Zeitung" soll die Zahl sei von 829.375 auf 912.377 gestiegen sein. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet die Sanktionswut als Ausdruck der Hill- und Konzeptlosigkeit der Jobcenter. Zudem sagen die Zahlen nur etwas darüber aus, in wie vielen Fällen Sanktionen verhangen wurden und nichts darüber, ob diese auch gerechtfertigt waren.
Quelle und Originaltext: Erwerbslosen Forum
Hartz IV: Das Recht auf einen Beistand (06.04.2012) Das Recht, sich im Verwaltungsverfahren wie in gerichtlichen Verfahren durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Beistand vertreten zulassen gehört zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Die Rechtsnorm findet sich in § 13 SGB X. Begleitungen zu Behördenterminen („Beistände“) und die Vertretung durch Vollmacht sind durch das Rechtsdienstleistungsgesetz vom 12. Dezember 2007 (RDG) erleichtert worden. Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Hartz IV: Jobcenter darf Kaltmieten anhand von Durchschnittsmieten der Mietwertübersicht festlegen (19.03.2012) Das Jobcenter darf sich für die Berechnung einer angemessenen Kaltmiete von Leistungsempfängern nach dem SGB II (Hatz IV) auf eine Mietwertübersicht berufen, die unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und erklärte die Berechnungsweise des Jobcenters für ein schlüssiges Konzept.
Quelle und Originaltext: Kostenlose Urteile
Verspätete Hartz IV Zahlungen durch das Jobcenter (14.03.2012)
Hartz IV-Bezieher sind auf eine pünktliche Zahlung ihrer Leistungen zur Grundsicherung durch das Jobcenter angewiesen. In unserem Hartz IV-Forum melden sich immer häufiger verzweifelte Betroffene die ihre Arbeitslosengeld II-Regelleistungen beispielsweise auch am 7. eines Monats noch nicht erhalten haben. Wie können sich ALG-II-Bezieher gegen den Zahlungsverzug des Jobcenters wehren und wer kommt für mögliche Stornogebühren für nicht eingelöste Lastschriften auf?
Schaden muss vom Jobcenter ersetzt werden.
Die Rechtslage ist eindeutig, erklärt zum Beispiel Rechtsanwalt Holger Syldath in einen Eintrag auf „anwalt.de“. Ansprüche auf das ALG II werden zum ersten eines Monats fällig (siehe Beschluss vom 24. November 2008, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az: A L 7 B 341/08 AS ER). Das bedeutet, dass die Zahlungen des Jobcenter spätestens dann auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein müssen. Der Zahlungseingang vom Jobcenter wird in der Regel am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Hartz IV-Empfängers verbucht.
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Hartz IV 2012: Das ändert sich für ALG II-Bezieher (08.03.2012)
Zum ersten April 2012 werden wieder zahlreiche Gesetzesänderungen für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bezieher eintreten. In der Übersicht (Link) können alle Veränderungen entnommen werden.
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Bundesverfassungsgericht (04.03.2012)
Aus Beschlüssen des BVerfG geht hervor, dass in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Leistungsbeziehern grundsätzlich nur einmal Beratungshilfe zusteht, insoweit es sich letztlich um parallel gelagerte Fälle handelt (Az.: 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11).
Quelle und Originaltext: sozialleistungen.info
Hartz IV: Ohne Kontoauszüge kein ALG II (28.02.2012)
Wer trotz einer Berufstätigkeit zu wenig verdient und unter dem Vermögensfreibetrag nach § 12 II SGB II fällt, kann Hartz IV-Leistungen beantragen. Jedoch muss der Arbeitslosengeld II (ALG II) Anspruch per Vorlage der Kontoauszüge nachgewiesen werden. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG). (Az.: L 7 AS 881/10)
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Fehlerhafter Hartz IV-Bescheid: Keine Rückzahlung (20.02.2012)
Ist der Hartz IV Rückzahlungsbescheid mangelhaft, so muss der Betroffene die Rückforderung unter Umständen nicht begleichen. Das urteilte das Sozialgericht Detmold und gab der Klage eines Arbeitslosengeld II Empfängers statt. Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Urteil: Leistungsträger muss Nachhilfe zahlen
Das Sozialgericht Wiesbaden (SG) hat die Rechte von Beziehern des ALG II mit einer am 06.02.2012 ergangenen Entscheidung gestärkt. Danach muss der Leistungsträger für Nachhilfeunterricht aufkommen, falls es um eine kurzfristige und zur Erreichung des Klassenziels geeignete und erforderliche Hilfe geht (Az.: S 23 AS 899/11 ER).
Quelle und Originaltext: sozialleistungen.info
Hartz IV: Jobcenter spioniert im Internet (01.02.2012)
Musiker soll Mitwirkungspflicht einhalten und ein im Internet zitierten Satz schriftlich erklären
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
BSG: Erbschaft darf als Einkommen auf Hartz IV angerechnet werden (25.01.2012)
Eine Erbschaft darf als Einkommen auf bedarfmindernd auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 101/11 R) in Kassel mit Urteil vom 25.01.2012.
Quelle und Originaltext: sozialleistungen.info
Sozialgeheimnis: Jobcenter darf Daten von Leistungsbeziehern nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergeben (25.01.2012)
Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R -
Quelle und Originaltext: Kostenlose Urteile
Hartz-IV-Satz steigt 2013 um mindestens zehn Euro (07.01.2012)
Hartz-IV-Empfänger können sich im kommenden Jahr über eine Erhöhung ihrer Bezüge um mindestens zehn Euro monatlich freuen. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf eine bisher unbeachtet gebliebene Passage in dem von Schwarz-Gelb auf den Weg gebrachten Steuersenkungsgesetz.
Quelle und Originaltext: T-Online
Neue Freibeträge für Beratungs- und Prozesskostenhilfe gültig ab 2012
Müssen Hartz IV oder Sozialgeld Bezieher ihr Recht einklagen, verfügen sie normalerweise nicht über entsprechende Mittel, um den Prozess finanziell selbstständig zu führen. Der Staat hat daher eine Prozesskostenhilfe geschaffen, um teilweise oder ganz die Kosten für die Prozessführung zu übernehmen.
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
Hartz-IV: Amt darf bei Mietminderung nicht einfach an Vermieter zahlen (06.01.2012)
Hartz-IV-Empfänger müssen nicht jeden Eingriff in ihre Eigenständigkeit dulden. Haben sie etwa die Miete gemindert, kann das Amt für Arbeit und Soziales die Miete nicht einfach ungemindert an den Vermieter überweisen. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 15 As 2985/09),
wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Quelle und Originaltext: T-Online
Banken dürfen für Pfändungsschutzkonto keine Extragebühren berechnen
Gesonderte Entgelte für Tätigkeiten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflicht erbracht werden, ist unzulässig.
Landgericht Bremen, Urteil vom 21.09.2011 - 1- O - 737/11 -
Quelle und Originaltext: Kostenlose Urteile
Rundfunkgebührenbefreiung auch bei knappen Einkünften aus Altersrente und Wohngeld:
Rentner, die eine geringe Rente haben, die nur knapp oberhalb der Hartz IV-Leistungen liegt, haben ebenso wie Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 09.11.2011 entschieden. - 1 BvR 665/10 -
Quelle und Originaltext: Kostenlose Urteile
Riester-Rente: Das ändert sich 2012
T-Online berichtet: Seit Einführung der Riester-Rente haben die Deutschen rund 15 Millionen Verträge abgeschlossen. Doch das Altersvorsorgeprodukt bleibt auch zehn Jahre nach seiner Einführung umstritten. Und 2012 ändert sich einiges bei der Riester-Rente. weiter lesen
Quelle und Originaltext: T-Online
Bundesagentur für Arbeit:
Die BA stellt ab sofort eine elektronische Ausfüllanleitung für den Hauptantrag auf ALG II bereit.
BVerfG: GEZ-Gebühr darf nicht Hartz IV Zuschlag schmälern
Wer durch die Zahlung der GEZ-Gebühren weniger als die vorgesehenen Hartz IV Regelleistungen als Einkommen behält und damit unter das Existenzminimum fällt, hat nunmehr bessere Chancen von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit zu werden. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte anhand von zwei verhandelten Fällen die bisherigen Regelungen als Verfassungswidrig. Bislang waren GEZ-Gebühren auch dann fällig, wenn Betroffene mit ihrem Einkommen nur knapp über das Existenzminimum lagen.
Az.: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 und 1 BvR 665/10
Quelle und Originaltext:
gegen-hartz.de
Erwerbslosen Forum Deutschland kritisiert blinde Sanktionswut der Jobcenter:
In seinem diesjährigen Weihnachtsrundbrief * zeigte sich das Forum über die drastische Zunahme von Sanktionen gegenüber Hartz IV-Beziehenden erschrocken. Kletterte die Zahl der Sanktionen 2010 auf 800.000 hoch, so erwartet die Bundesagentur für Arbeit für 2011 noch mal einen Anstieg von 100.000 zusätzlich. „Wir sind darüber erschrocken, welchen Druck inzwischen die Jobcenter ausüben können. 2011 Jahr können wir zu Recht als das Jahr der blinden Sanktionswut bezeichnen“ heißt es in dem Weihnachtsrundbrief. Besonders junge Menschen, Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund seien davon besonders scharf betroffen. Die Sanktionswut mache auch nicht vor werdenden Müttern halt. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sei 2011 immer wieder damit konfrontiert gewesen sein, dass selbst jungen schwangeren Frauen von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. In allen Fällen, wo die Initiative rechtliche Hilfe organisierte mussten die Jobcenter die Sanktionen ganz zurück nehmen.
Quelle und Originaltext:
erwerbslosenforum.de Martin Behrsing
BMAS Pressemitteilung: Das ändert sich im neuem Jahr 2012
Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2012 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.
Quelle und Originaltext: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Jobcenter Teltow-Fläming:
Liegt bei Ihnen eine Pfändung des Kontos vor, auf das die Leistungen Ihres Jobcenters überwiesen werden?
Haben Sie dieses Konto noch nicht in ein Pfändungsschutzkonto (oder auch P-Konto genannt) umgewandelt?
Dann besteht für Sie Handlungsbedarf!
Quelle und Originaltext:
Jobcenter Teltow-Fläming
Hartz-IV-Wahnsinn: 650 Seiten pro Akte (16.12.2011)
Wie T-Online auf ihrer Seite berichtet, will die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Jobcenter bei der Bearbeitung von Hartz-IV-Ansprüchen entlasten. "Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen", sagte Vorstandsmitglied Heinrich Alt der "Süddeutschen Zeitung".
Quelle und Originaltext: T-Online.de
Hartz IV Sanktionen bei verspäteter Bewerbung (13.12.2011)
Weigert sich ein Leistungsbezieher nach dem SGB II sich zeitnah, also spätestens am dritten Tag nach Erhalt des Stellenangebotes bei dem Arbeitgeber zu bewerben, so sind Sanktionen von Seiten des Jobcenters nach Meinung des Landessozialgerichtes NRW gerechtfertigt. (L 19 AS 1870/11 B ER - und - L 19 AS 1871/11 B)
Quelle und Originaltext: gegen-hartz.de
SG Wiesbaden: (02.12.2011)
Behörde ist bei "versehentlich versandten" positiven Bescheid zur Leistung verpflichtet.
Verschickt eine Behörde einen positiven Bescheid an einen Antragsteller, obwohl dieser nur als Duplikat für den internen Gebrauch erstellt war, ist die Behörde zur Leistung verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden. - S 9 R 163/09 -
Quelle und Originaltext:
Kostenlose Urteile
Hartz IV: Keine Leistungskürzung sofern Arbeitsangebot gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstößt (25.11.2011)
Aus einem Arbeitvertrag muss die maximal zu erbringende Leistung für vereinbarte Vergütung klar und unmissverständlich hervorgehen.
Sozialgericht Gießen, - S 22 AS 869/09 -
Quelle und Originaltext: Kostenlose Urteile
Neue Regelsätze für ALG II Leistungsempfänger ab 2012
Im Bundesgesetzblatt vom Oktober 2011 wurden die neuen Regelleistungen, gültig ab dem 01.01.2012, für ALG II Leistungsempfänger veröffentlicht.
Details..
Hartz IV-Bezieher erhält nach Gerichtstermin "Hausfrauenentschädigung"
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt:
Nichterwerbstätigen steht Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 12 Euro je Stunde zu. (- L 4 P 18/09 -)
Quelle und Originaltext:
Kostenlose Urteile
Wichtig !
Kontenklärung für ehemalige DDR-Bürger
Lohnunterlagen
für Renten müssen nur noch bis zum 31.12.2011 aufbewahrt werden. Wir empfehlen eine Kontoklärung durch zu führen. Dies sind die Voraussetzungen für die korrekte Rentenberechnungen. Nach dem 31.12.2011 kann es dann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der richtigen Berechnungen der Renten kommen.
Das Bundesarchiv (link) stellt dazu eine Liste mit Adressen zur Verfügung.
Öffentliche Gläubiger:
Öffentliche Gläubiger haben auf ein Konto ohne Pfändungsschutz (P-Konto) vollen Zugriff. Das heißt, dass auch Sozialleistungen wie ALG I / ALG II, Kindergeld und weitere Leistungen Pfändbar sind. Einem Schuldner verbleiben in einem solchen Fall noch nicht einmal der Pfändungsfreibetrag. Beantragen Sie daher bis spätestens zum 27.12.2011 wirksames P-Konto um diese Sittuation zu verhindern.
Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten (04.11.2011)
Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Hartz IV- sowie Bezieher des Kinderzuschlags beachten sollten. Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg.
Quelle und Originaltext:
gegen-hartz.de
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